1.) Geltungsbereich Die folgenden Konditionen gelten für alle von Svenja Weller Photography | Svenja Weller, Weg zum Poethen 210, 58313 Herdecke, im Folgenden „Fotografin“ durchgeführten Rechtsgeschäfte. Im Falle individualvertraglicher Regelungen gehen diese den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch die Fotografin wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit bereits vorsorglich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich vollständig oder in Teilen anerkennt.
2.) Fotoshootings Mit Beginn der Leistungen endet das gesetzliche Widerrufsrecht. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zur Zahlung des Kunden nicht. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zu einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen.
3.) Vergütung & Eigentumsvorbehalt Spätestens zu Beginn des Fotoshootings ist die vereinbarte Vergütung fällig. Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 7 Tage nach Rechnungseingang, zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke, etc. Eigentum des Fotografen. Gemäß der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Steuer ausgewiesen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber gelten zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
Fahrkosten sind 25 km um 58313 Herdecke inklusive, jeder weitere Kilometer wird mit 0,30€/km berechnet. Bei längeren Strecken kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.
Die Aufnahmen werden dem Kunden innerhalb von höchstens 14 Tagen nach Beendigung des Fotoshootings in Form eine einer Auswahlgalerie online zur Auswahl Verfügung gestellt. Je nach gewähltem Shootingpaket ergibt sich die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder (mehr können jederzeit zugebucht werden). Die bearbeiteten Bilder werden dem Kunden innerhalb von höchstens 21 Tagen nach Auswahl zur Verfügung stehen.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4.) Gestaltungsfreiheit In welcher künstlerischen Form die Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt, liegt im Ermessen der Fotografin – so weit nicht abweichend vereinbart. Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden nicht überein, kann – aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart.
Dem Kunden ist die Bildsprache des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlich gewesenen Farben, etc. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
5.) Haftung der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein Vermerk im unterzeichneten Vertrag beigefügt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung seitens des Fotografen übernommen. Die Fotografin haftet nur für von ihr oder von Personen, die in ihrem Auftrag bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen tätig werden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags.
Die Fotografin gewährleistet eine Freiheit der Aufnahmen von Sach- und Rechtsmängeln für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Hochladens auf Ihre Website.
6.) Stornierung & Terminverschiebung kommt es Seitens des Kunden in den letzten 14 Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen bzw. 75 % bei Absage in den letzten 7 Tagen des Fototermins. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.
Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shooting-Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
7.) Nutzungsrechte der Fotografin Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Hochladen und eines möglichen Abrufes durch den Kunden die Fotografin.
Die Fotografin hat ein zeitlich, räumlich, sachlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle bei Vertragsschluss bekannten Verwendungsbereiche (sie darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw.) Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Kunde hiervon informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht – auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag…).
Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Aufnahmen gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf dem das Gesicht des Besitzers erkennbar ist, nicht veröffentlicht werden etc., muss dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
8.) Nutzungsrechte des Kunden Mit der Beauftragung der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:
private Nutzungsrechte (unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen ist, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird, was nicht vermarktet werden soll und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird. Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form)
Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art.
Veröffentlichung der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage – hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit Wasserzeichen zu verwenden.
Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts, usw.) für den privaten Gebrauch.
Hiervon abweichende Nutzungsarten sind vor Beginn der Nutzung der Fotografin zur Anzeige zu bringen.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet:
Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt.
Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen halten und diese ebenfalls nur privat nutzen. => Die Teilnahme an Gewinnspielen ist somit nicht gestattet.
Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen -> werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen Preisaufschlag. (Private Züchter- und Reitschulhomepages, Flyer und Ausdrucke in geringer Auflage etc. gelten noch nicht als kommerzielle Nutzung und sind gestattet.)
Ist der Einbehalt der Nutzungsrechte von Seite des Kunden erwünscht, so kann der Kunde dies gegen einen angemessenen Aufpreis erwirken. Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
9.) Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien Das Bildmaterial darf in keiner Form ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden.
Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur, welche die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, entfernt werden.
Auch Veränderungen durch dritte Personen (für Collagen etc.) im Auftrag sind ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für eine Verwendung im Rahmen der gewährten Nutzung in unveränderter Form.
10.) Urheberrecht und Namensnennung Im Falle, der von der Fotografin genehmigten, gewerblichen Nutzung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung ihres Namens. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert.
Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung im Internet (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf einer Website…) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften, Berichte im Internet, auf einem Blog usw.) u.a. auf den Namen der Fotografin hingewiesen wird (z.B: Svenja Weller Photography | Svenja Weller)
Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung (auf die Homepage oder Socialmedia) erfolgen.
11.) Vertragsstrafe und Schadensersatz Verstöße, z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung/ Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGBs verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z.B. Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt.
Die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen durch die Fotografin stellt keinen Verzicht darauf für die Zukunft dar.
12.) Sonstiges Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Kunden oder Mitbewerber nur nach Absprache gestattet.
Für die Dauer von einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
13.) Anwendbares Recht für den zwischen der Fotografin und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingendes Verbraucherschutzrecht bleibt hiervon unberührt.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.